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Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater
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Eine sozialkritische Auseinandersetzung mit den Verweisen von Krankenkassen und Gerichten auf Studienteilnahmen im Lichte des Grundgesetzes

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Artikel von Rechtsanwalt Klemp vorstellen, in dem es um die Zulässigkeit von Verweisen seitens Krankenversicherungenauf die Teilnahme an Studien im Falle von (noch) nicht zugelassenen Arzneimitteln oder neuen Behandlungsmethoden bei lebensbedrohlich erkrankten Patienten geht.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Artikel von Rechtsanwalt Klemp vorstellen, in dem es um die Zulässigkeit von Verweisen seitens Krankenversicherungenauf die Teilnahme an Studien im Falle von (noch) nicht zugelassenen Arzneimitteln oder neuen Behandlungsmethoden bei lebensbedrohlich erkrankten Patienten geht.

Nähere Informationen erhalten Sie in der unten angefügten Datei.

Viel Spaß beim Lesen.

Angehängte Dateien:

NHK_Medizinrecht_Klemp_07.08.pdf

 

Autor

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Bernd Klemp, LL.M.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

T 0221 925700-37
F 0221 925700-53
bernd.klemp@bietmann.eu

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