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Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater
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Kein "Fettabscheider" bei Hotelbetrieb mit bloßem Frühstücksangebot

Für einen Hotelier in Bad Kreuznach konnte Boris Maskow, Rechtsanwalt der Sozietät, ein positives Urteil im Bezug auf die Satzungsbestimmung, die ausnahmslos jeden Gastronomiebetrieb mit Küchenbetrieb zum Einbau eines sog. Fettabscheiders verpflichtet, erwirken.

Für einen Hotelier in Bad Kreuznach konnte Boris Maskow, Rechtsanwalt der Sozietät, ein positives Urteil im Bezug auf die Satzungsbestimmung, die ausnahmslos jeden Gastronomiebetrieb mit Küchenbetrieb zum Einbau eines sog. Fettabscheiders verpflichtet, erwirken.

Den vollständigen Bericht und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Rechtsportal Juris.

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Boris Maskow, LL.M.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

T 0671 83900-0
F 0671 83900-25
boris.maskow@bietmann.eu

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