Luisenhospital muss Arzt wieder einstellen
Im Fall eines Chirurgen des Luisenhospitals in Aachen konnte die Sozietät Bietmann erreichen, dass dessen Kündigung rückgängig gemacht wurde. Die 6. Kammer des Aachener Arbeitsgerichts entschied am Ende nach den Bestimmungen des Arbeitsrechts und nicht, wie vom Evangelischen Krankenhausverein gefordert, nach dem internen Beschäftigungsrecht der Kirchen.

Im Fall eines Chirurgen des Luisenhospitals in Aachen konnte die Sozietät Bietmann erreichen, dass dessen Kündigung rückgängig gemacht wurde. Die 6. Kammer des Aachener Arbeitsgerichts entschied am Ende nach den Bestimmungen des Arbeitsrechts und nicht, wie vom Evangelischen Krankenhausverein gefordert, nach dem internen Beschäftigungsrecht der Kirchen.
Den vollständigen Bericht und weitere Informationen finden Sie im Pressebericht der Aachener Nachrichten.
